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Gnu Privacy Guard

GnuPG

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie , seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Das ist der Artikel 12 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ in der UN-Resolution 217 A(III) vom 10.12.1948, der auch durch die „Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (EMRK) von 1950 zugestimmt wurde.

Aber gerade die Umgehung dieses Grundsatzes wird beim Versand von Mails sehr leicht gemacht. Das Mitlesen und Nachverfolgen von eMails ist prinzipiell an jedem Knotenpunkt (Mailserver, Proxy, Router) möglich, und das geschieht nicht selten: Seit dem 1. Januar 2005 sind beispielsweise alle eMail-Provider mit mehr als 1000 KundInnen verpflichtet, technische Lösungen vorzuhalten, die staatlichen Institutionen den Zugriff auf den gesamten E-Mailverkehr der KundInnen ermöglichen.

Neben den staatlich organisierten Aktionen gibt es eine Reihe anderer Schnüffler. Hierbei spielen wirtschaftliche Interessen oft eine große Rolle. So schnüffeln bezahlte Cracker, analysebetreibende Firmen oder auch gelangweilte Administratoren in Ihren Netzspuren. Und, auch das ist ein Unterschied zur klassischen Post: an der eMail ist - im Gegensatz zu einem geöffneten Brief - nicht erkennbar, dass sie abgefangen und gelesen wurde.

Mit der herkömmlichen Post werden wichtige Dokumente schließlich auch nicht als Postkarte verschickt, sondern in einem Kuvert und bestenfalls mit persönlichem Übergabeeinschreiben. So will man erreichen, daß die Dokumente tatsächlich nur den erreichen, für den sie auch bestimmt sind, und der Empfänger auch nachprüfen kann, ob der Sender echt ist.
Zu zeigen, dass das und noch viel mehr auch bei Mails und Dateien möglich ist und wie das technisch umgesetzt wird, dazu sollen diese Anleitungen dienen.